Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) setzt sich zusammen mit engagierten Menschen für den Schutz, die Pflege und die Aufwertung der Landschaften in der Schweiz ein.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) setzt sich zusammen mit engagierten Menschen für den Schutz, die Pflege und die Aufwertung der Landschaften in der Schweiz ein.
Neue Co-Geschäftsleitung der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
Nach 33 engagierten und erfolgreichen Jahren gibt Raimund Rodewald seine Aufgabe als Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL-FP weiter. Die SL-FP dankt ihm für sein grossartiges Engagement. Raimund Rodewald hat seine Rolle äusserst breit wahrgenommen und für eine kontinuierlich starke Präsenz der SL-FP in der Landschaftsgestaltung gesorgt. «Seit den Neunzigerjahren war ich mit Leib und Seele für die SL-FP tätig, und ich bin froh, dass eine neue Leitung parat steht, die mein volles Vertrauen geniesst.»
Seit dem 1. November 2024 bilden Franziska Grossenbacher und Rahel Marti die neue Co-Geschäftsleitung der SL-FP. Franziska Grossenbacher ist Geografin und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin für das Bundesamt für Landwirtschaft tätig. Seit 2016 arbeitet sie bei der SL-FP, betreut die politische Arbeit und prägt die Geschäftsstelle als stellvertretende Leiterin. Rahel Marti studierte Architektur und Raumplanung und arbeitete als Journalistin und Redaktorin bei der Zeitschrift Hochparterre. Sie war unter anderem stellvertretende Chefredaktorin und Co-Geschäftsleiterin des unabhängigen Verlags.
Die Stimme des Landschaftsschutzes der ersten Stunde ist verstummt.
(Kapitel 5 «Versorgung, Entsorgung»; Kapitel 5.4 «Energie»)
Stellungnahme der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
Die Umweltkommission des Ständerats, die bekanntlich mit Hardlinern in Umweltfragen besetzt ist, geht weiter vor gegen den Umweltschutz in unserem Lande.
Das Verbandsbeschwerderecht besteht seit der von der Schweiz ratifizierten Aarhus-Konvention in ganz Europa. Nachdem vor der Volksabstimmung zum Stromversorgungsgesetz noch hoch und heilig erklärt wurde, dass das Verbandsbeschwerderecht erhalten bleibt – worauf die Umweltverbände die Vorlage unterstützten –, soll dieses nun abgeschafft werden. Zudem sollen auch die ökologischen Ersatzmassnahmen (ein weiterer wesentlicher Bestandteil des im Juni vom Volk angenommenen Mantelerlasses) ausgehebelt werden. Damit wird das Willkürverbot der Bundesverfassung ausser Kraft gesetzt und die Justiz in einem wichtigen Teilbereich abgeschafft! Die UREK lädt damit die lokalen und kantonalen Behörden ein, gegen die Schutzgesetze zu verstossen, da nun gar keine Klage und daher kein Gericht mehr zugelassen wird. Der nächste Schritt wird die gänzliche Abschaffung des Beschwerderechts sein, da die UREK ja auch die extreme St. Galler Standesinitiative gutgeheissen hat.
Eine solche Powerplay-Politik der Mehrheit ist zutiefst unschweizerisch und kann nur mit einem Referendum beantwortet werden!