Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) setzt sich zusammen mit engagierten Menschen für den Schutz, die Pflege und die Aufwertung der Landschaften in der Schweiz ein.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) setzt sich zusammen mit engagierten Menschen für den Schutz, die Pflege und die Aufwertung der Landschaften in der Schweiz ein.
Die Umweltkommission des Ständerats, die bekanntlich mit Hardlinern in Umweltfragen besetzt ist, geht weiter vor gegen den Umweltschutz in unserem Lande.
Das Verbandsbeschwerderecht besteht seit der von der Schweiz ratifizierten Aarhus-Konvention in ganz Europa. Nachdem vor der Volksabstimmung zum Stromversorgungsgesetz noch hoch und heilig erklärt wurde, dass das Verbandsbeschwerderecht erhalten bleibt – worauf die Umweltverbände die Vorlage unterstützten –, soll dieses nun abgeschafft werden. Zudem sollen auch die ökologischen Ersatzmassnahmen (ein weiterer wesentlicher Bestandteil des im Juni vom Volk angenommenen Mantelerlasses) ausgehebelt werden. Damit wird das Willkürverbot der Bundesverfassung ausser Kraft gesetzt und die Justiz in einem wichtigen Teilbereich abgeschafft! Die UREK lädt damit die lokalen und kantonalen Behörden ein, gegen die Schutzgesetze zu verstossen, da nun gar keine Klage und daher kein Gericht mehr zugelassen wird. Der nächste Schritt wird die gänzliche Abschaffung des Beschwerderechts sein, da die UREK ja auch die extreme St. Galler Standesinitiative gutgeheissen hat.
Eine solche Powerplay-Politik der Mehrheit ist zutiefst unschweizerisch und kann nur mit einem Referendum beantwortet werden!
Die SL-FP reichte gestern eine umfangreiche Einsprache gegen das Felsenstrom-Projekt am Walensee (Gemeinde Amden SG) ein. Die SL-FP bemängelt einerseits die nicht nachvollziehbare Abschätzung der Winterstromproduktion. Andererseits zeigt der fachlich gute Umweltverträglichkeitsbericht zahlreiche Konflikte mit geschützten und gefährdeten Arten auf und bewertet den Eingriff in die national geschützte Landschaft als schwerwiegend.
Beim Bauen ausserhalb der Bauzone braucht es strenge und klare Regeln in der Verordnung. Die Träger- und Partnerorganisationen der zurückgezogenen Landschaftsinitiative erinnern in der Vernehmlassung daran, die Grundsätze der Raumplanung zu beachten, das Bauen ausserhalb der Bauzonen stärker zu begrenzen und den Schutz der Landschaft, der Biodiversität und der Baukultur zu stärken.
(Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien)