Bundessubventionen

Bundessubventionen

Bundessubventionen – landschaftszerstörend oder landschaftserhaltend? : Praxisanalyse und Handlungsprogramm / Bearbeitung: Raimund Rodewald, Christine Neff. – (Bern : Fonds Landschaft Schweiz, 2001). – 166 Seiten, Abbildungen. – Avec une synthèse en français

Die Studie kann bei unserer Geschäftsstelle (info@sl-fp.ch) zum Preis von CHF 30.– (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.

Die Studie kurz vorgestellt

Die Landschaft steht nach wie vor unter einem hohen Veränderungsdruck. Die Siedlungsflächen nehmen zu und die ökologisierten Politikbereiche wie Landwirtschaft und Wasserbau machen sich noch zu wenig bemerkbar. Die Veränderungen der Landschaft gehen in wesentlichem Masse auch von konkreten Politikbereichen aus, die in ihren sektoralen Aufgabengebieten in der Regel andere Ziele verfolgen als die aktive Schonung der Landschaft. Auf der anderen Seite kommt der an sich aus der Sicht des Landschaftsschutzes zentralen Bedeutung der Raumplanung in der Praxis viel zu wenig Gewicht zu. Zudem verfügt der Bund über keine integrale Landschaftsschutzpolitik. Die Subventionspolitik gehört zu den wichtigsten Instrumenten des Staates zur Förderung der bundesrechtlich vorgeschriebenen oder wünschbaren Aufgaben. 
Im Sinne einer kohärenten Bundespolitik stellt sich daher die Frage, ob und in welchem Ausmass die Subventionstätigkeit des Bundes landschaftsverträglich ist und welche Verbesserungen sich aufdrängen. Die vorliegende Studie versucht hierauf eine Antwort zu geben. 
Ausgangslage für die Analyse der systematischen Sammlung des Bundesrechts und seiner Anwendung auf Bundesebene war eine Auslegeordnung der positiven Umsetzungsbeispiele, die beispielsweise über Institutionen wie den Fonds Landschaft Schweiz (FLS), die Patenschaft für Berggebiete oder die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz finanziell unterstützt werden. Die ausgewählten Praxisbeispiele zeigen auf, wie eine optimale Lösung eines konkreten Problems anstelle eines landschaftlichen Eingriffes gefunden und gefördert werden kann.